Eine kostenlose und unverbindliche Markteinschätzung können Sie von uns nicht erhalten, wohl aber ein belastbares und gerichtsfestes Gutachten gemäß § 194 BauGB
Ihre Immobilie hat es verdient, sachverständig bewertet zu werden.
"Die Berufsbezeichnungen "Sachverständiger" und "Gutachter" sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Gutachten-Auftraggeber, den Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen. Die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen müssen regelmäßig ihre persönliche Eignung nachweisen. Alle 5 Jahre wird durch eine erneute Prüfung der aktuelle Wissensstand überprüft. Zudem unterliegen diese Sachverständigen einer ständigen Überwachung durch jährliche stichprobenhafte Kontrollen von Arbeitsproben und sind zu regelmäßiger Weiterbildung, Qualitätssicherung und hinreichender Haftpflichtversicherung verpflichtet.